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Handy- oder Internetvertrag kündigen: Fristen, Wege und was danach kommt

Seit der Reform des Telekommunikationsgesetzes kommen Sie leichter aus Handy-, Internet- und Festnetzverträgen heraus. Hier erfahren Sie, welche Fristen gelten, wie Sie sicher kündigen und woran Sie danach denken sollten.

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Aktualisiert am Vertrag & Kündigung
Frau telefoniert am Schreibtisch, auf ihrem Laptop ist ein Kalender geöffnet

Die wichtigsten Fristen auf einen Blick

Für Verträge über Handy, Internet und Festnetz gelten die Regeln des Telekommunikationsgesetzes (TKG). Für Verbraucherinnen und Verbraucher heißt das:

SituationWas gilt
MindestlaufzeitHöchstens 24 Monate. Anbieter müssen zusätzlich Verträge mit höchstens zwölf Monaten Laufzeit anbieten.
Beginn der LaufzeitMit dem Vertragsschluss, nicht erst mit der Freischaltung des Anschlusses (BGH, Urteil vom 8. Januar 2026, III ZR 8/25).
Kündigung zum Ende der MindestlaufzeitMit der Frist aus Ihrer Vertragszusammenfassung. Bei neueren Verträgen ist das meist ein Monat.
Nach Ablauf der MindestlaufzeitJederzeit mit einer Frist von einem Monat (§ 56 Abs. 3 TKG).
Einseitige Vertragsänderung, z. B. PreiserhöhungKündigung ohne Kosten innerhalb von drei Monaten nach der Mitteilung (§ 57 TKG).
Umzug, Anschluss am neuen Ort nicht verfügbarKündigung mit einer Frist von einem Monat (§ 60 TKG).

Wann Sie frühestens aus Ihrem Vertrag kommen, rechnet unser Kündigungsrechner für Sie aus. Die genaue Frist steht in Ihrer Vertragszusammenfassung, die Ihr Anbieter Ihnen vor Vertragsschluss geben muss.

So kündigen Sie richtig

  1. Vertragsdaten heraussuchen. Kundennummer, Vertragsnummer und bei Handyverträgen die Rufnummer stehen auf der Rechnung und im Kundenportal.
  2. Weg wählen. Am einfachsten ist der Kündigungsbutton auf der Website des Anbieters („Verträge hier kündigen“). Ihn muss jedes Unternehmen anbieten, bei dem man Verträge online abschließen kann. Alternativ kündigen Sie im Kundenportal oder schriftlich per Brief.
  3. Inhalt. Nennen Sie Name, Anschrift, Kunden- und Vertragsnummer und den Zeitpunkt, zum Beispiel „zum nächstmöglichen Termin“. Möchten Sie Ihre Rufnummer mitnehmen, beantragen Sie das beim neuen Anbieter.
  4. Bestätigung aufbewahren. Nach einer Kündigung über den Button erhalten Sie eine Eingangsbestätigung. Bewahren Sie diese und die spätere Kündigungsbestätigung mit dem Enddatum auf.

Tipp: Kündigen Sie nicht in letzter Minute. Entscheidend ist der Tag, an dem die Kündigung beim Anbieter eingeht, nicht das Absendedatum. Bei einem Brief sollten Sie einige Tage Puffer einplanen und am besten per Einschreiben verschicken.

Sonderkündigung: früher aus dem Vertrag

In einigen Fällen müssen Sie das Ende der Mindestlaufzeit nicht abwarten:

  • Preiserhöhung oder andere Änderung zu Ihrem Nachteil: Sie können innerhalb von drei Monaten nach Zugang der Mitteilung ohne Kosten kündigen (§ 57 Abs. 1 TKG). Das gilt nicht, wenn die Änderung ausschließlich zu Ihrem Vorteil oder rein verwaltungstechnischer Art ist.
  • Internet dauerhaft zu langsam: Mit dem Messprotokoll der Breitbandmessung dürfen Sie außerordentlich kündigen oder den Preis mindern (§ 57 Abs. 4 TKG). Mehr im Ratgeber Internet zu langsam.
  • Umzug: Bietet Ihr Anbieter die Leistung am neuen Wohnort nicht an, können Sie mit einer Frist von einem Monat kündigen (§ 60 TKG). Mehr im Ratgeber Umzug mit Internetvertrag.

Rückruf nach der Kündigung: Vorsicht bei Angeboten

Viele Anbieter melden sich nach einer Kündigung mit einem Angebot, damit Sie bleiben. Das kann sich lohnen. Lassen Sie sich aber nichts am Telefon aufdrängen: Bei einem telefonisch geschlossenen Vertrag muss der Anbieter Ihnen eine Vertragszusammenfassung schicken, und der Vertrag wird erst wirksam, wenn Sie ihn danach in Textform bestätigen (§ 54 Abs. 3 TKG). Prüfen Sie vorher Laufzeit, Preis nach Ablauf von Rabatten und ob eine neue Mindestlaufzeit beginnt.

Nach der Kündigung: Rufnummer, Router und letzte Rechnung

  • Rufnummer: Die Mitnahme ist für Verbraucherinnen und Verbraucher seit dem 1. Dezember 2021 kostenlos. Beantragen Sie sie beim neuen Anbieter, spätestens innerhalb eines Monats nach Vertragsende; viele Verträge sehen eine längere Frist vor.
  • Mietgeräte: Gemietete Router oder Receiver müssen Sie zurückgeben. Bewahren Sie den Versandbeleg auf, sonst kann der Anbieter das Gerät in Rechnung stellen.
  • Letzte Rechnung: Prüfen Sie, ob nur bis zum Vertragsende abgerechnet wurde. Lastschriften nach dem Vertragsende können Sie zurückfordern.
  • Handy auf Raten: Die Raten für ein mitgekauftes Gerät laufen in der Regel weiter, bis es bezahlt ist.

Häufige Fragen zur Kündigung

Kann ich meinen Handyvertrag per E-Mail kündigen?

Rechtlich genügt bei Verbraucherverträgen in der Regel die Textform, also auch eine E-Mail an eine Adresse des Anbieters. Sicherer sind aber der Kündigungsbutton auf der Website, das Kundenportal oder ein Einschreiben, denn dabei erhalten Sie eine Bestätigung oder einen Nachweis über den Zugang.

Verlängert sich mein Vertrag automatisch um zwölf oder 24 Monate?

Nein. Verlängert sich ein Vertrag nach der Mindestlaufzeit stillschweigend, können Sie ihn jederzeit mit einer Frist von einem Monat kündigen. An eine neue lange Laufzeit sind Sie nur gebunden, wenn Sie selbst eine Verlängerung abschließen.

Was passiert, wenn der Anbieter die Kündigung nicht bestätigt?

Fragen Sie schriftlich nach und setzen Sie eine Frist. Heben Sie Ihren Nachweis über den Zugang der Kündigung auf, etwa die Bestätigung des Kündigungsbuttons oder den Einschreibebeleg. Hilft das nicht, können Sie sich an die Verbraucherzentrale wenden.

Muss ich bis zum Ende der Mindestlaufzeit zahlen, wenn ich früher kündige?

Ja, außer Sie haben ein Sonderkündigungsrecht, etwa nach einer Preiserhöhung oder wenn das Internet nachweislich zu langsam ist. Die Kündigung wird dann erst zum Ende der Laufzeit wirksam.

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